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Veranstalter:
TERRA GbR, R. Laubenbacher ,Th. Welkner, Stettiner Str. 11, 86356
Neusäß
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Die
Anmeldung erfolgt mittels des beiliegenden Anmeldeformulars. Der
Vertrag gilt mit der Zusendung der Rechnung bzw. Teilnahmebestätigung
als abgeschlossen.
Ø
Die
endgültige Zulassung zur Messe erfolgt erst bei vollständiger
Bezahlung der Rechnung.
Ø
Die
Standzuteilung wird ausschließlich durch den Veranstalter
geregelt. Der Vertrag ist nicht übertragbar. Ein Ersatzaussteller
muß seitens der Ausstellungsleitung genehmigt sein.
Ø
Gemeinschaftsstandanmeldungen
sind nicht zulässig
Ø
Stand:
Über die Zustellung, Platzverteilung und Ausstellungsgüter
entscheidet die Ausstellungsleitung. Eine Platzreduzierung bei zu
großer Nachfrage behält sich der Veranstalter vor. Ein
Rechtsanspruch auf Teilnahme und Platzzuteilung besteht nicht.
Jeder Aussteller hat die Pflicht, für eine ansprechende
Tischabdeckung, einschließlich Tischvorderfront bis zum Boden und
Seitenfront zu sorgen. Elektrische Anlagen und Geräte,
Verteilersteckdosen, Kabel usw. sind vom Aussteller selbst
mitzubringen und müssen den VDE-Vorschriften entsprechen.
Ø
Die
Leistungsabgabe ist auf 0,3 KW pro Tisch begrenzt.
Ø
Die
Standplätze sind nach Messeschluß in einem sauberen Zustand zu
verlassen. Seinen Müll entsorgt der Aussteller selbst. Bei
Nichtbeachtung wird eine Entsorgungsgebühr von € 50,00 erhoben.
Ø
Tische
und/oder Beistelltische dürfen in ihrer Aufstellung nicht verändert,
erweitert oder hinzugefügt werden.
Ø
Jeder
Aussteller hat an seinem Stand ein Namensschild mit voller
Anschrift gut sichtbar anzubringen.
Ø
Das
Rauchen in den Ausstellungsräumen ist generell untersagt.
Ø
Ware:
Schmuck und kunstgewerbliche Gegenstände dürfen max. 25% der
jeweiligen Ausstellungsfläche einnehmen. Alle Waren sind mit
Namen, Fundort und Verkaufspreis zu bezeichnen. Hochgiftige
Mineralien (z.B. Quecksilber), Pflanzen, Korallen, tote Tiere,
Tierteile, naturgeschützte Teile, Diebesgut oder Fälschungen dürfen
nicht verkauft werden. Geklebte Stufen, Stücke mit versteckten Mängeln,
Nachbildungen von Fossilien, sowie chemisch, mechanisch oder
physikalisch veränderte Stufen müssen gekennzeichnet werden.
Ø
Haftung:
Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine
Angestellten oder Hilfspersonal, seine Ausstellungsgegenstände
und –Einrichtungen an Personen und Sachen verursacht werden.
Jeder Aussteller ist für seinen Stand und sein Warenangebot
selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine, wie auch
immer gestaltete Haftung für Beschädigung oder Verlust des
Ausstellungsgutes (gilt auch für den Aufbau am Vortag –
Lagerung über Nacht in der Halle), der Standeinrichtung oder Unfälle.
Der Veranstalter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden
aller Art.
Ø
Schadensansprüche
für Ausfälle, Verlegung, Irrtümer oder Änderungen sind
ausgeschlossen.
Ø
Zahlungsbedingungen:
Alle Zahlungen sind ohne Abzug bis zum ausgewiesenen Zahldatum
(siehe RG) zu leisten. Der Veranstalter behält sich das
Pfandrecht vor.
Ø
Rücktritt:
Ein
Rücktritt von der Veranstaltung ist bis spätesten 6 Wochen vor
der Veranstaltung möglich. Der Rücktritt muß schriftlich
erfolgen. Als Kosten- und Auslagenersatz werden 25% des
Rechnungsbetrages fällig. Sollte der Stand nicht weitervermietet
werden können, ist der gesamte Rechnungsbetrag fällig. Bei
Nichtbelegung der Standfläche am Ausstellungstag durch den
Aussteller besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises. Treten
Sie von einer Veranstaltung zurück deren Preise sich aus einer
Rabattaktion ergeben, wird der Normalpreis zugrunde gelegt und die
bereits gewährten Rabatte aus den damit zusammenhängenden Börsen
nachberechnet.
Ø
Termine
und Zeiten: In der Regel gilt, jede Messeveranstaltung läuft am
Veranstaltungstag von 10.00-17.30 Uhr. Aufbauzeiten: Am
Ausstellungstag von 7.00-10.00 Uhr, Abbauzeit nach der Messe: von
17.30-20.00 Uhr. Aufbaumöglichkeit am Vortag wird gesondert
bekanntgegeben. (Änderungen möglich)
Ø
Vorzeitiger
Abbau ist strikt untersagt!
Bei Zuwiderhandlung wird eine Konventionalstrafe in Höhe der
Standmiete in Rechnung gestellt.
Ø
Hausrecht:
Während der Aufbau-, Lauf- und Abbauzeiten der Ausstellung übt
der Veranstalter in den gemieteten Räumen das Hausrecht aus.
Ø
Erfüllungsort
und Gerichtsstand: Sitz des Veranstalters
Ø
Mit
der Unterzeichnung der Anmeldung unterzieht sich der Aussteller
den Teilnahmebedingungen und Anordnungen des Veranstalters und der
Ausstellungsleitung. Zuwiderhandlungen kann die sofortige Schließung
des Standes zur Folge haben.
TERRA
Messe- und Veranstaltungs GbR
1.
Oktober 2006
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